Unsere Leistungen

Wir leisten viel, damit Sie auf nichts verzichten müssen!

Wir erbringen Assistenz in eigener Häuslichkeit für volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Kreis Soest.

Spaziergänge in der näheren Umgebung, Besuch von Freunden und Verwandten, Gespräche führen, Begleitung bei Behörden- oder Arztgängen etc.

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung auf einen Pflegegrad.

Ambulante Pflege nach SGB XI

Ab Pflegegrad I – Reinigung im Haushalt, Wäschepflege, Bügeln, Einkäufe, Zubereitung von Mittagessen etc.

Pflegeberatung ist verpflichtend, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege und Betreuung in häuslicher Umgebung leisten (§ 37.3 SGB XI). Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Nach der Antragstellung lassen wir Sie nicht allein. Auch die Begutachtung durch den MD kann von uns begleitet werden.

Alltagshelfer on tour

Einblicke in unsere Arbeit

Wir sind ständig für unsere Kunden „On Tour“ – Wenn Sie möchten, natürlich auch für Sie!

Szene aus der Alltagsbetreuung

Wir haben die Antworten

Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.

Nachdem ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse gestellt wurde, bekommen Betroffene vom zuständigen MD (K) oder von Medicproof einen Termin zur Pflegebegutachtung. Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert ca. eine Stunde.

Im Rahmen der Begutachtung geht es darum, den tatsächlichen Pflegebedarf zu beurteilen. Die individuelle Situation des Pflegebedürftigen ist die Grundlage für die Empfehlung, welcher Pflegegrad vergeben werden sollte. Die Begutachtung wird mithilfe des sogenannten „Begutachtungsassessments“ durchgeführt. Dieses gliedert sich in insgesamt acht Module; sechs Module betreffen den Grad der Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen und die vorhandenen Fähigkeiten und sind relevant für die Bewilligung eines Pflegegrads. Zwei weitere Module dienen der Empfehlung zusätzlicher Reha- oder Therapiemaßnahmen. Die sechs Module, die im Hinblick auf die Beantragung eines Pflegegrads überprüft werden, bilden folgende Lebensbereiche ab: 

  • Mobilität: Fortbewegung mit und ohne Hilfsmittel, Verlagerung der Körperhaltung;
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierungssinn und Zeitgefühl, Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Gespräche zu führen;
  • Verhalten und psychische Problemlagen: Aggressives oder ängstliches Benehmen, psychische Probleme;
  • Selbstversorgung: Eigenständigkeit bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme;
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Angewiesenheit auf Unterstützung bei Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, medizinische Versorgung;
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Organisation des Tagesablaufs, Beschäftigung, Aufrechterhalten von sozialen Kontakten.

Kontak­tieren Sie uns – wir sind für Sie da

Sie wünschen weitere Informationen, einen Vorschlag oder haben eine Frage? Sprechen Sie uns gerne an.

Nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite!

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) in Anspruch zu nehmen.

Die pflegerische Beratung nach § 37.3 dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden. In der Beratungssituation werden bei Bedarf Empfehlungen über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation ausgesprochen.

Haben Sie Fragen bezüglich der Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Sie können Ihren Alltag aufgrund akuter Krankheit oder Schwangerschaft zurzeit nicht alleine bestreiten? Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Verordnung über Haushaltshilfe an. Gerne übernehmen wir dann den Antrag zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Sie können dann kostenlos unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da die Kosten von Ihrer Krankenkasse getragen werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Genehmigung einer Folgeverordnung über Ihre Krankenkasse. Haushaltshilfe für Schwangere, Haushaltshilfe für Senioren, Haushaltshilfe nach einer OP; uns ist egal, warum Sie eine Haushaltshilfe brauchen. Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden. Alltagshelfer On Tour rechnen mit der AOK und den Ersatzkasssen ab.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzhinweise zum Zweck der Kontaktaufnahme. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Kostenübernahme durch Pflege- und Krankenkassen. Wir übernehmen das für Sie.

Alltagshelfer On Tour GmbH
Hauptstraße 42
59609 Anröchte

Tel.: 01 51 – 53 00 30 21
info@alltagshelferontour.de

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